Nachdem letzte Woche, noch ganz knapp vor Beginn der Weihnachtsfeiertage, das neue Dekret der italienischen Regierung verabschiedet wurde, flatterten am Montag online die Pressemitteilungen des Südtiroler Landeshauptmannes durch's Netz und am Tag danach wurde uns dann die Tageszeitung mit den nochmal aktuelleren Bestimmungen auf den Tisch geklatscht.
Dem ersten Streich aus Rom folgte also der zweite Streich aus Südtirol, was ab sofort im dicken Südtiroler Gesetzesbuch steht, fasse ich hier mit den wichtigsten Details zusammen:

Schrieb ich letzte Woche noch von keiner FFP2-Maskenpflicht in Gondelbahnen und Sesselliften mit Haube, wurde ich schon bald des Besseren belehrt. Mir kam vor ich habe nicht mal eine Nacht darüber geschlafen, kaum die Augen geöffnet, schon stand die neue Push-Nachricht am Handy. Okay, okay blitzte es mir durch den Kopf, nicht meckern, mitmachen und zu einer sicheren Skisaison beisteuern. Wohl auch die einzige Möglichkeit bei diesem ständigen Auf und Ab der Bestimmungen.
Diskotheken und ähnliche Tanzlokale kriegen es zum gefühlten 1.000sten Mal so richtig um die Ohren. Geschlossen bis zum 31. Januar 2022 hat es wieder mal locker flockig geheißen, und die Betreiber können viele weitere Woche beißen und beißen :-(.
Sylvesterpartys und darüber hinaus sind jegliche Feiern, Konzerte usw. im Freien verboten.
Und damit nicht genug!
Ab 30. Dezember 2021 ist der 2G Nachweis für den Besuch folgender Einrichtungen erforderlich: Museen, Ausstellungen, kulturelle Einrichtungen usw. - und jetzt kommt's: wenn man bis dato in Hotelanlagen Schwimmbäder- und Saunalandschaften mit dem sogenannten 3G-Nachweis besuchen durfte ist jetzt auch damit Schluss. Geimpft oder genesen sagt das neue Dekret, allen Anderen bleibt noch die Möglichkeit mit der Badeente in der Zimmerbadewanne zu planschen, vorausgesetzt die Badewanne ist vorhanden ... :-)

Während wir wie die fleißigen Bienen die GreenPässe bei Check-In kontrollieren, werden wir gefühlt von jedem anreisenden Hotelgast gefragt wo man jetzt nun den negativen Test, welcher nicht älter sein darf als 24 Stunden, vorzeigen muss. Hmmmm, die Kontrollen an den Grenzen lassen wohl zu wünschen übrig, ganz schön ärgerlich wenn sich Gäste am Vortag am liebsten noch ein Bein ausgerissen haben um an einen zeitlich passenden Schnelltest zu kommen. Wir sind aber sehr dankbar dafür, dass es der Großteil der Gäste nicht als Grund für Beschwerde sieht sondern uns mitteilt, dass sie auf diesem Weg doch gerne zu einem sicheren Südtiroler Tourismus beigetragen haben.

Eines möchte ich zum Abschluss noch betonen, die 2G-Regel im Hotel gilt NUR für die Schwimmbad- & Saunalandschaft, der Check-In kann nach wie vor mit 3G-Nachweis gemacht werden, auch Skitickets erhält man nach wie vor mit 3G-Nachweis (das Ganze wie immer erst ab 12 Jahren!).
Nicht aufgehoben ist die Quarantäneverordnung von 5 Tagen für Nicht-Geimpfte bei Einreise aus dem Ausland (ab 18 Jahren!), sowie, wie oben erwähnt, die Mitführung eines negativen Antigen-Schnelltest (ab 6 Jahren!).     

Mit ca. 2 Jahren Ausnahmezustand muss man bei einer Pandemie rechnen, dies wurde von manchen Virologen bereits zu Beginn des ganzen Coronatheaters prophezeit, das konnte man sich gar nicht so richtig vorstellen, viele haben die Aussagen auch belächelt, aber nun sind wir tatsächlich bald soweit, es fehlen nicht mehr viele Wochen, dann haben wir die 2 Jahre erreicht, verrückt, auch ich konnte die Dauer anfangs nicht so richtig glauben. 

Von meiner Seite wünsche ich Euch jetzt einen guten Rutsch ins neue Jahr, ganz viel Gesundheit, Freude und Zufriedenheit, gemeinsam werden wir das neue Jahr rocken, es muss das Jahr des Pandemieendes werden!       
 
Bleibt gesund, bis zum Jahr 2022 :-)
Eure Stay-Connected Reporterin 
Anni